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Die Arbeit der Hebamme
Die Arbeit der Hebamme

Hier finden Sie Ihre Hebamme im Kreis Biberach

Hebammenhilfe
Was heiß das eigentlich?
Hebammenhilfe umfasst die Beratung und Betreuung in der Schwangerschaft und in der Neugeborenenzeit. Sie kann von jeder Schwangeren oder entbundenen Frau in Anspruch genommen werden.
Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Beratung
Sie können zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft Kontakt zu „Ihrer“ Hebamme aufnehmen und sie um Rat fragen. Sie berät zu allen Fragen, die in der Schwangerschaft auftreten können wie z. B.
  • Ernährung und Lebensweise
  • Vorbereitung auf das Kind
  • Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung
  • Den richtigen Ort der Geburt aussuchen
  • Veränderung der Partnerschaft und Sexualität
Bis zu acht Beratungen in der Schwangerschaft werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Schwangerenvorsorge
Ihre Vorsorgetermine können Sie auch bei einer Hebamme wahrnehmen.
Wenn Sie es wünschen auch wechselweise mit Ihrem/Ihrer Gynäkologen/in.

Betreuung
Bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen kann Ihre Hebamme Sie auf Wunsch zu Hause besuchen. Dabei erbrachte Hilfeleistungen können sein:
  • Begleitung bei vorzeitigen Wehen
  • Begleitung bei EPH-Gestose
  • Begleitung bei Ängsten, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen
  • Begleitung bei Fehl- und Totgeburten
Geburtsvorbereitung
Sie können an einem Kurs zur Geburtsvorbereitung teilnehmen.

Aus dem Inhalt:
  • Psychische und körperliche Vorbereitung auf die Geburt und die Zeit danach
  • Körper- Atem- und Entspannungsübungen
  • Gespräche rund um die Schwangerschaft, Geburtsverlauf und Wochenbett
Hausgeburt
Falls Sie eine Hausgeburt wünschen oder diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an eine in der Hausgeburtshilfe tätige Hebamme.

Wochenbettbetreuung
Sie haben Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme, ganz gleich ob Sie mehrere Tage nach der Geburt in der Klinik verbracht, das Krankenhaus wenige Stunden nach der Entbindung verlassen oder Ihr Kind zu Hause bekommen haben.

Was beinhaltet die Wochenbettbetreuung?

Bei der Mutter:
  • Anleitung zum Stillen und Hilfe bei Stillschwierigkeiten
  • Kontrolle der Gebärmutterrückbildung
  • Kontrolle der Wundheilung einer evtl. Naht (Dammschnitt, -riss, Kaiserschnitt)
  • Wochenbettgymnastik
Beim Kind:
  • Versorgung des Nabels
  • Beobachtung des allgemeinen Zustandes des Neugeborenen (Trinkverhalten, Hautfarbe...)
  • Anleitung zur Pflege des Neugeborenen
  • Hilfe bei Blähungen
Beratende Gespräche über Empfängnisverhütung, Impfen, Kindererziehung und alle weiteren Fragen, die sich im Zusammenleben mit dem Baby ergeben, gehören mit zur Aufgabe der Hebamme.

Von der Krankenkasse werden Besuche/Beratungen bis zum 10 Tag nach der Geburt täglich und danach bei Besonderheiten 8 mal innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Geburt übernommen.

Nach Ablauf von 8 Wochen nach der Geburt bis zum Ende der Abstillphase werden jeweils 2 Hausbesuche, bzw. fernmündliche Beratungen bei Stillschwierigkeiten bezahlt.

...alles Gute für Ihr Kind wünscht Ihnen
Ihre Birkendorf-Apotheke