| Die Arbeit der Hebamme |
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Die Arbeit der Hebamme Hier finden Sie Ihre Hebamme im Kreis Biberach Hebammenhilfe Was heiß das eigentlich? Hebammenhilfe umfasst die Beratung und Betreuung in der Schwangerschaft und in der Neugeborenenzeit. Sie kann von jeder Schwangeren oder entbundenen Frau in Anspruch genommen werden. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Beratung Sie können zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft Kontakt zu „Ihrer“ Hebamme aufnehmen und sie um Rat fragen. Sie berät zu allen Fragen, die in der Schwangerschaft auftreten können wie z. B.
Schwangerenvorsorge Ihre Vorsorgetermine können Sie auch bei einer Hebamme wahrnehmen. Wenn Sie es wünschen auch wechselweise mit Ihrem/Ihrer Gynäkologen/in. Betreuung Bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen kann Ihre Hebamme Sie auf Wunsch zu Hause besuchen. Dabei erbrachte Hilfeleistungen können sein:
Sie können an einem Kurs zur Geburtsvorbereitung teilnehmen. Aus dem Inhalt:
Falls Sie eine Hausgeburt wünschen oder diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an eine in der Hausgeburtshilfe tätige Hebamme. Wochenbettbetreuung Sie haben Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme, ganz gleich ob Sie mehrere Tage nach der Geburt in der Klinik verbracht, das Krankenhaus wenige Stunden nach der Entbindung verlassen oder Ihr Kind zu Hause bekommen haben. Was beinhaltet die Wochenbettbetreuung? Bei der Mutter:
Von der Krankenkasse werden Besuche/Beratungen bis zum 10 Tag nach der Geburt täglich und danach bei Besonderheiten 8 mal innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Geburt übernommen. Nach Ablauf von 8 Wochen nach der Geburt bis zum Ende der Abstillphase werden jeweils 2 Hausbesuche, bzw. fernmündliche Beratungen bei Stillschwierigkeiten bezahlt. ...alles Gute für Ihr Kind wünscht Ihnen Ihre Birkendorf-Apotheke |